Berlin, Eisenach, Mühlhausen, 31.01.2024: Am heutigen Morgen hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz beschlossen, dass es Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, künftig möglich macht, ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Schutzzeit in Anspruch zu nehmen. Diesen Anspruch eines gestaffelten Mutterschutzes gab es bislang nicht in frühen Phasen der Schwangerschaft, sondern erst ab Ende des 6. Schwangerschaftsmonats. Nach einer Fehlgeburt hätten Frauen bisher am nächsten Tag direkt wieder arbeiten oder sich krankschreiben müssen. Fast jede dritte Frau erleidet eine Fehlgeburt. Die meisten (ca. 85 Prozent) finden vor der 12. Woche statt und ca. 15Prozent danach.