Zeige, dass Dir soziale
Politik wichtig ist.

DANKE
FÜREINANDER. MITEINANDER. MUSTERSTADT.

Ihr Herz, Ihre Spende bedeuten sehr viel. Ich stehe für eine Politik des Zusammenhalts, für eine Politik des Miteinanders! Ein erfolgreicher Wahlkampf braucht solide Finanzen. Deshalb bitte ich Dich heute um eine Spende für unsere Kampagne. Eines kann ich Dir versprechen: Deine Spende kommt an und hilft, egal ob Du 10 Euro, 50 Euro oder 100 Euro spenden kannst.

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Neuregelung der Organspende durch Widerspruchsregelung – Erste Lesung im Bundestag

Hierzu habe ich im Deutschen Bundestag eine Rede gehalten und diese Pressemitteilung verfasst.

Berlin, Eisenach, Mühlhausen 05.12.2024. Der Deutsche Bundestag wird heute, am Donnerstag, den 5.12.2024, in erster Lesung über einen aus unterschiedlichen Fraktionen gemeinsam getragenen Antrag beraten. Er sieht vor, die sogenannte Widerspruchsregelung einzuführen. Damit ist die Bevölkerung aufgerufen sich zu Lebzeiten mit dem Thema der Organspende auseinanderzusetzen und sich im Zweifelsfall aktiv gegen eine Organtransplantation zu entscheiden. Wer eine solche Entscheidung nicht trifft, gilt als Organspender:in. Die Widerspruchsregelung wird in ca. 20 europäischen Ländern bereits praktiziert und außer Deutschland in allen Ländern des Eurotransplant-Verbundes. Bereits 223 Abgeordnete unterstützen den Antrag mit ihrer Unterschrift.

Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs – Erste Lesung im Bundestag

Dazu habe ich eine Rede im Deutschen Bundestag gehalten.

Berlin, Eisenach, Mühlhausen 04.12.2024. Der Deutsche Bundestag wird am Donnerstag, den 5.12.2024 in erster Lesung über einen aus unterschiedlichen Fraktionen gemeinsam getragenen Antrag beraten. Er sieht vor, Schwangerschaftsabbrüche, die nach dem Willen der Frau durchgeführt werden, außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln. Bereits 328 Abgeordnete unterstützen den Antrag mit ihrer Unterschrift. Bei einer Abstimmung sind nur weitere 39 Stimmen für eine Mehrheit aus den derzeit 733 Abgeordneten nötig.

 

Gesetzentwurf braucht breite Unterstützung – Versorgungslage für ungewollt Schwangere muss dringend verbessert werden

Berlin, Eisenach, Mühlhausen 14.11.2024. Eine fraktionsübergreifende Gruppe von 236 Bundestagsabgeordneten hat heute einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in den Bundestag zur Abstimmung eingebracht. Er soll die Versorgungslage von ungewollt Schwangeren wesentlich verbessern. Selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche sollen demnach nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt werden und die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche sollen künftig von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden können. Ein zusätzlicher Antrag flankiert weitere Maßnahmen: So soll der Zugang zu kostenlosen Verhütungsmitteln ermöglicht werden, wodurch ungewollte Schwangerschaften künftig besser verhindert werden sollen.

Trotz Ampel-Ende müssen wichtige Gesetze beschlossen werden und Neuwahlen geordnet erfolgen

Die CDU/CSU steht in der Pflicht

Zum Ende der Ampel-Regierungskoalition auf Bundesebene erklärt die Thüringer SPD-Bundestagsabgeordnete Tina Rudolph:

 

„Ich bedauere, dass es notwendig geworden ist, Finanzminister Lindner zu entlassen, aber es war die richtige Entscheidung, auch wenn damit die Koalition endet. Viel wurde gemeinsam geschafft, aber die FDP hat immer wieder notwendige Entwicklungen für unser Land gebremst oder blockiert und öffentlichen Streit provoziert. Wir müssen damit rechnen, auch zukünftig auf Krisen, Kriege, Klimawandel, Inflation und stagnierende Wirtschaftsleistung angemessen reagieren zu können. Aber dafür Vorschläge zu machen, die wenige Spitzenverdienende entlasten und dafür Rentenkürzungen in Kauf zu nehmen und die arbeitende Bevölkerung stärker zu belasten, ist für uns Sozialdemokraten keine Lösung, sondern solche Vorschläge sind unanständig und ungerecht.