Berlin, Eisenach, Mühlhausen 14.11.2024. Eine fraktionsübergreifende Gruppe von 236 Bundestagsabgeordneten hat heute einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in den Bundestag zur Abstimmung eingebracht. Er soll die Versorgungslage von ungewollt Schwangeren wesentlich verbessern. Selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche sollen demnach nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt werden und die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche sollen künftig von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden können. Ein zusätzlicher Antrag flankiert weitere Maßnahmen: So soll der Zugang zu kostenlosen Verhütungsmitteln ermöglicht werden, wodurch ungewollte Schwangerschaften künftig besser verhindert werden sollen.