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FÜREINANDER. MITEINANDER. MUSTERSTADT.

Ihr Herz, Ihre Spende bedeuten sehr viel. Ich stehe für eine Politik des Zusammenhalts, für eine Politik des Miteinanders! Ein erfolgreicher Wahlkampf braucht solide Finanzen. Deshalb bitte ich Dich heute um eine Spende für unsere Kampagne. Eines kann ich Dir versprechen: Deine Spende kommt an und hilft, egal ob Du 10 Euro, 50 Euro oder 100 Euro spenden kannst.

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Politik wichtig ist.


PRESSEMITTEILUNGEN

Ich stehe jederzeit für Interviews zur Verfügung


Neuregelung der Organspende durch Widerspruchsregelung – Erste Lesung im Bundestag

Hierzu habe ich im Deutschen Bundestag eine Rede gehalten und diese Pressemitteilung verfasst.

Berlin, Eisenach, Mühlhausen 05.12.2024. Der Deutsche Bundestag wird heute, am Donnerstag, den 5.12.2024, in erster Lesung über einen aus unterschiedlichen Fraktionen gemeinsam getragenen Antrag beraten. Er sieht vor, die sogenannte Widerspruchsregelung einzuführen. Damit ist die Bevölkerung aufgerufen sich zu Lebzeiten mit dem Thema der Organspende auseinanderzusetzen und sich im Zweifelsfall aktiv gegen eine Organtransplantation zu entscheiden. Wer eine solche Entscheidung nicht trifft, gilt als Organspender:in. Die Widerspruchsregelung wird in ca. 20 europäischen Ländern bereits praktiziert und außer Deutschland in allen Ländern des Eurotransplant-Verbundes. Bereits 223 Abgeordnete unterstützen den Antrag mit ihrer Unterschrift.

In Deutschland sterben jedes Jahr etwa 1000 Menschen, weil in Deutschland zu wenige Organe gespendet werden. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland weit hinten mit der Anzahl der Spenden/Bevölkerung und bezieht seit Jahren mehr Spendeorgane über die Vermittlungsstelle Eurotransplant als aus Deutschland in die anderen Länder gehen. Die Wartelisten für ein Spendeorgan sind hierzulande so lang, dass Menschen sogar bspw. nach Spanien auswandern, um ein Organ zu bekommen.

Etwa 84 Prozent der Bevölkerung stehen einer Organspende positiv gegenüber, aber nur 44 Prozent haben einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung. Auch ist die Information über eine Bereitschaft zur Organspende in Patient:innengesprächen oft nicht verfügbar. Das neu eingerichtete Organspenderegister wird bei der derzeitigen Eintragungsgeschwindigkeit nicht für eine wesentlich höhere Anzahl an Eintragungen sorgen.

Dazu sagt die Thüringer SPD-Bundestagsabgeordnete Tina Rudolph, zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion für das Thema Organspende:

„Der Großteil der Bevölkerung befürwortet die Organspende, aber wir müssen das System neu regeln, um diese Zustimmung auch besser abbilden zu können. Die Einführung der Widerspruchslösung ist dafür ein wichtiger- und für viele Menschen sogar ein lebensrettender Schritt. Viele der Organe die hier transplantiert werden, kommen aus Ländern, die die Widerspruchgsregelung bereits praktizieren. Ich hoffe der vorliegende Bundestagsantrag findet die notwendige Unterstützung, um die schlechte Organspende-Situation in Deutschland dringend zu verbessern“.


Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs – Erste Lesung im Bundestag

Dazu habe ich eine Rede im Deutschen Bundestag gehalten.

Berlin, Eisenach, Mühlhausen 04.12.2024. Der Deutsche Bundestag wird am Donnerstag, den 5.12.2024 in erster Lesung über einen aus unterschiedlichen Fraktionen gemeinsam getragenen Antrag beraten. Er sieht vor, Schwangerschaftsabbrüche, die nach dem Willen der Frau durchgeführt werden, außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln. Bereits 328 Abgeordnete unterstützen den Antrag mit ihrer Unterschrift. Bei einer Abstimmung sind nur weitere 39 Stimmen für eine Mehrheit aus den derzeit 733 Abgeordneten nötig.

 

Umfragen der letzten Wochen zeigen, dass ein breiter gesellschaftlicher Konsens für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ohne Strafandrohung besteht. Wählerinnen und Wähler aller im Bundestag vertretenen Parteien lehnen die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen deutlich ab. Mehr als 80 Prozent der deutschen Bevölkerung halten es für falsch, dass ein Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig ist, für den sich eine ungewollt Schwangere nach Beratung entscheidet. Vielmehr muss es darum gehen ungewollt Schwangere besser zu schützen und den rechtlichen Rahmen zu schaffen, ihre gesundheitliche Versorgung zu sichern. Erst vor wenigen Tagen haben mehr als 70 Verbände aus dem sozialen, juristischen und kirchlichen Bereich den Bundestag aufgefordert, dem interfraktionellen Antrag zuzustimmen.

Eine Mehrheit für den Antrag ist greifbar. Mehrere Abgeordnete, bspw. auch des Bündnis Sarah Wagenknecht haben ihre Zustimmung bereits öffentlich signalisiert. Auch wenn die CDU und FDP Bundestagsfraktionen eine Abstimmung über den Antrag freigegeben haben, gibt es Stimmen, wie von Friedrich Merz oder Christian Lindner, die eine Verschiebung in die neue Legislaturperiode fordern, mit dem Argument man bräuchte mehr Diskussionszeit.

Dazu sagt die Thüringer SPD-Bundestagsabgeordnete Tina Rudolph:

„Ich finde die Forderung nicht nachvollziehbar, eine Abstimmung über die Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen unter scheinheiligen Argumenten einer nicht ausreichenden Diskussionszeit verschieben zu wollen. Wer so argumentiert, verkennt, dass Frauen unter der aktuellen Rechtslage keinen ungehinderten Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen haben und sich die Situation noch weiter zu verschlechtern droht. Schon in der letzten Legislatur wurde die sog. ELSA-Studie auf den Weg gebracht, die vor einem Dreivierteljahr gravierende Ergebnisse zutage gebracht hat. Ebenso gibt es klare Erkenntnisse einer in dieser Legislatur einberufenen Expertenkommission. Wer behauptet, das alles nicht mitbekommen zu haben, wird diese Scheuklappen auch in den nächsten Monaten und Jahren nicht ablegen. Ich hoffe sehr, dass die Abgeordneten aller demokratischen Fraktionen dem Antrag für die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zustimmen“.


Gesetzentwurf braucht breite Unterstützung – Versorgungslage für ungewollt Schwangere muss dringend verbessert werden

Berlin, Eisenach, Mühlhausen 14.11.2024. Eine fraktionsübergreifende Gruppe von 236 Bundestagsabgeordneten hat heute einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in den Bundestag zur Abstimmung eingebracht. Er soll die Versorgungslage von ungewollt Schwangeren wesentlich verbessern. Selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche sollen demnach nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt werden und die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche sollen künftig von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden können. Ein zusätzlicher Antrag flankiert weitere Maßnahmen: So soll der Zugang zu kostenlosen Verhütungsmitteln ermöglicht werden, wodurch ungewollte Schwangerschaften künftig besser verhindert werden sollen.

Hinzukommt, dass Schwangerschaftsabbrüche in der medizinischen Ausbildung verankert- und der Zugang zu niederschwelliger Beratung für Schwangere wesentlich verbessert werden soll. Erst vor wenigen Monaten hat die sogenannte ELSA-Studie verdeutlicht, dass in Deutschland für ungewollt Schwangere in vielen Regionen eine schlechte Versorgungslage besteht. So hatten 60 Prozent der befragten Frauen in Deutschland Schwierigkeiten, sich ausreichend über einen Schwangerschaftsabbruch informieren zu können. Auch hatten 60 Prozent der Frauen Schwierigkeiten überhaupt einen Schwangerschaftsabbruch zu organisieren. Hinzukommt, dass es jeder fünften Frau sogar schwerfiel, die anfallenden Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch tragen zu können. Die Lage droht zudem, sich weiter zu verschlechtern – die Zahl der Arztpraxen, OP-Zentren und Kliniken, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen hat sich in den letzten 20 Jahren bereits halbiert und viele Ärzt:innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, werden in den nächsten Jahren zusätzlich in den Ruhestand gehen. Viele Ärzt:innen geben dabei an, dass die fortdauernde Verankerung im Strafgesetzbuch Teil der Entscheidung ist, sich in diesem Feld nicht zu betätigen.

Dazu sagt die Thüringer SPD-Bundestagsabgeordnete Tina Rudolph:

„Der Schutz des ungeborenen Lebens ist in der Verfassung verankert. Ein erschwerter Zugang zu Schwangerschafts- abbrüchen erfüllt dieses Ziel jedoch nicht. Im Gegenteil: Es führt nicht unbedingt zu weniger-, sondern kann zu medizinisch unsicheren Schwangerschaftsabbrüchen führen. Ungewollt Schwangere brauchen ausreichenden Zugang zu bestmöglicher Information und bestmöglicher medizinischer Versorgung. Dass wir in dieser Hinsicht in Deutschland bereits einen gravierenden und sich weiter zuspitzenden Mangel haben, ist schlicht nicht tragbar. Ungewollt Schwangere befinden sich oft in belastenden Situationen. Deshalb werbe ich bei allen Abgeordneten der demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag für die Unterstützung dieses Antrags. Er ist ein wichtiger und dringend notwendiger Schritt, um ungewollt Schwangeren die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Die Kriminalisierung von Ärzt:innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, muss beendet werden. Wir müssen als Gesellschaft sowohl dem Schutz des ungeborenen Lebens-, als auch dem Selbstbestimmungsrecht von Schwangeren in gleicher Weise gerecht werden. So werden wir hoffentlich als Gesellschaft einen zeitgemäßen und respektvollen Umgang mit der Frage von Schwangerschaftsabbrüchen finden, den sich die Mehrheit auch wünscht.“


Trotz Ampel-Ende müssen wichtige Gesetze beschlossen werden und Neuwahlen geordnet erfolgen

Die CDU/CSU steht in der Pflicht

Zum Ende der Ampel-Regierungskoalition auf Bundesebene erklärt die Thüringer SPD-Bundestagsabgeordnete Tina Rudolph:

 

„Ich bedauere, dass es notwendig geworden ist, Finanzminister Lindner zu entlassen, aber es war die richtige Entscheidung, auch wenn damit die Koalition endet. Viel wurde gemeinsam geschafft, aber die FDP hat immer wieder notwendige Entwicklungen für unser Land gebremst oder blockiert und öffentlichen Streit provoziert. Wir müssen damit rechnen, auch zukünftig auf Krisen, Kriege, Klimawandel, Inflation und stagnierende Wirtschaftsleistung angemessen reagieren zu können. Aber dafür Vorschläge zu machen, die wenige Spitzenverdienende entlasten und dafür Rentenkürzungen in Kauf zu nehmen und die arbeitende Bevölkerung stärker zu belasten, ist für uns Sozialdemokraten keine Lösung, sondern solche Vorschläge sind unanständig und ungerecht.

Auch angesichts des Wahlausgangs in den USA ist es noch notwendiger geworden, jetzt in die Zukunft unseres Landes zu investieren. Daher gilt nun der Appell an die CDU/CSU einen soliden Bundeshaushalt im Bundestag gemeinsam zu verabschieden, der die Möglichkeiten der Schuldenbremse umfänglich nutzt. Wir wollen auch in Thüringen den Wirtschaftsstandort und die Arbeitsplätze sichern, den Familien ein höheres Kindergeld zahlen können, die kalte Progression ausgleichen, das Deutschlandticket erhalten und die Widerstandskraft der demokratischen Institutionen stärken. Jede Verzögerung einen Bundeshaushalt zu beschließen, hat auch Folgen für die Länder und Kommunen. Die CDU/CSU steht im Deutschen Bundestag nun in der Pflicht. Es geht darum die Zukunft, den Wohlstand und die Sicherheit der Menschen in unserem Land über parteipolitische Interessen zu stellen und nicht um einen Wahltermin zu schachern. Wir wollen Neuwahlen, aber nicht zum Preis eines ungeordneten Wahlverlaufs. Sowohl die Voraussetzungen für alle, die wählen wollen, als auch für diejenigen, die sich zur Wahl stellen wollen, müssen gewährleistet sein. Wir müssen jetzt einen Pakt für Deutschland schaffen, damit die Sorgen der Menschen zum Jahreswechsel nicht größer werden, sondern damit unsere soziale Demokratie und die Stärke unseres Landes gesichert ist.”