Der Bundesrat hat bei seiner heutigen Sitzung einen Entschließungsantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen zur Einführung einer Widerspruchslösung als Grundlage für die Organspende beraten. Der Antrag wurde mehrheitlich beschlossen.
Ich unterstütze selbst die doppelte Widerspruchslösung bei der Organspende und begrüße daher diese Bundesratsinitiative ausdrücklich. Angesichts der niedrigen Zahl der gespendeten Organe und der vielen Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, besteht definitiv Handlungsbedarf. Es geht hier, ohne pathetisch werden zu wollen, jeden Tag um Menschenleben, die durch eine Organspende gerettet werden können. Ich hoffe sehr, dass wir die Bundesratsinitiative als Anstoß wahrnehmen, die Debatte zum geeigneten Zeitpunkt auch im Bundestag zu führen. Man darf aber nicht vernachlässigen, dass auch andere Faktoren zu einem Gelingen der Organspende beitragen. Es spielt zum Beispiel eine Rolle, wie gut in jedem einzelnen Krankenhaus potenzielle Organspender erkannt werden. Dabei können auch die einbringenden Bundesländer unter Beweis stellen, wie ernst es ihnen mit der Erhöhung der Zahl der Organspenden ist.