Freitag, 12. April 2024
Frauen haben ein Recht darauf, frei über ihren eigenen Körper zu entscheiden. Dazu gehört auch ein ungestörter Zugang zu Beratungsstellen und ärztlichen Praxen für Schwangere.
Allerdings werden sie in Not- oder Konfliktlagen auf ihrem Weg zur Beratung immer wieder von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern belästigt und massiv unter Druck gesetzt. Solchen frauenfeindlichen Gehsteigbelästigungen schieben wir jetzt einen Riegel vor.
In dieser Woche haben wir in erster Lesung über einen neuen Gesetzentwurf beraten, der diese sogenannten „Gehsteigbelästigungen“ als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro sanktioniert und um die Beratungsstellen soll es zukünftig eine Zone geben, in der Kundgebungen solcher Art nicht mehr stattfinden dürfen.
Ich bin sehr froh, dass wir diesen Schritt jetzt gehen und klar zeigen: Die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch steht jeder Frau uneingeschränkt zu.