Bundestag stimmt über Suizidbeihilfe ab

Der Deutsche Bundestag hat im Juli über zwei Gesetzesentwürfe zur Regelung des assistierten Suizids diskutiert und abgestimmt, denn im Februar 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht ein 2015 verabschiedetes Gesetz, das die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe gestellt hat, für verfassungswidrig erklärt. Seit dem Beginn der Legislatur begleitet uns deshalb dieses Thema. Aus vormals drei Gesetzentwürfen sind mittlerweile zwei geworden. Ich unterstütze den „Gesetzesentwurf zur Regelung der Suizidhilfe“. Der Gesetzentwurf soll das Recht auf einen selbstbestimmten Tod absichern und klarstellen, dass die Hilfe zur Selbsttötung straffrei möglich ist. Es geht um rechtliche Klarheit, aber auch und die körperliche Selbstbestimmung von Sterbenden. Körperliche Selbstbestimmung heißt nämlich auch, Menschen zu ermöglichen, ihr Leben selbstbestimmt zu beenden, wenn für sie – aus ganz persönlicher Perspektive, so hat es uns das Bundesverfassungsgericht vorgegeben – kein würdevolles Leben mehr möglich ist und diese Einschätzung dauerhaft besteht. Auch sollen Personen, die Sterbewillige bei diesem Schritt unterstützen möchten, dies auch straffrei tun dürfen.

Der Entwurf sieht außerdem ein Recht auf eine ergebnisoffene Beratung vor und die Länder sollen für ein ausreichendes Angebot an Beratungsstellen Sorge tragen. Werden Medikamente von einem Arzt oder einer Ärztin zur Selbsttötung verschrieben, muss die Beratung höchstens 12 Wochen und mindestens drei Wochen vorher erfolgen und es soll auch seitens der Ärzt:innen auf Behandlungsmöglichkeiten und palliative Angebote hingewiesen werden. Der Entwurf sieht zudem eine Härtefallregelung vor, die Ärztinnen und Ärzten ermöglicht, auf die Vorlage einer Beratungsbescheinigung in besonderen Härtefällen zu verzichten. Diese Einschätzung soll laut Entwurf von einer weiteren Ärztin oder Arzt bestätigt werden müssen.

Die Diskussion über die Regelung von Sterbehilfe ist keine einfache, aber eine sehr wichtige.

Dass es für keinen der Entwürfe eine Mehrheit im Parlament gab, muss Anstoß sein, weiter zu diskutieren. Viele Menschen setzen darauf.

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