Der Bundestag wird wirksam verkleinert. Extrastühle in der letzten Reihe? Die werden bald der Vergangenheit angehören.
Als Ampelkoalition hatten wir den Mut zur Wahlrechtsreform. In den vergangenen 20 Jahren ist der Bundestag immer größer geworden. Momentan sind 736 Mitglieder im Parlament. Mit der neuen Wahlrechtsreform soll eine feste Größe von 630 Abgeordneten festgesetzt werden.
Dafür werden die Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft. Überhangmandate erhalten Abgeordnete, die aufgrund ihres Direktmandats in den Bundestag einziehen konnten, obwohl ihrer Partei nach dem Zweitstimmen-Ergebnis eigentlich nicht so viele Sitze im Parlament zugestanden hätten. Damit das Kräfteverhältnis im Bundestag durch diese Überhangmandate nicht verzerrt wird, gibt es die sogenannten Ausgleichsmandate. Heißt, die anderen Parteien dürfen dann ebenfalls weitere Kandidierende ins Parlament schicken, damit das Verhältnis wieder das Wahlergebnis abbildet.
Der aktuelle Bundestag hat deshalb 138 Abgeordnete mehr als vorgesehen. Das neue Wahlrecht betrifft im Ergebnis alle Fraktionen gleichermaßen und ist ein wirksamer Schritt in Richtung Verkleinerung des Bundestages.